Anwalt für Internationales Recht
Solicitor & Barrister
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Internationales & Englisches Wirtschafts- und Privatrecht

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
- Beratung, Gestaltung und Prüfung von internationalen Verträgen nach deutschem oder englischem Recht
- Englisches Privatrecht: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht und sonstige zivilrechtliche Angelegenheiten
- Incoterms, Trade & Cooperation Agreements, Liefer- und Kaufverträge im internationalen Handel
- Beratung und Vertretung bei der Anwendung der Hague Convention und sonstiger internationaler Abkommen
- Vertretung bei grenzüberschreitenden Vertrags- und Handelsstreitigkeiten
- Unterstützung bei Compliance, Due Diligence und Risikomanagement in internationalen Geschäftsbeziehungen
- Internationale Schiedsverfahren, Mediation und alternative Streitbeilegung (ADR)
- Konfliktlösungen und Prozessführung in englischem und internationalem Recht
- Unternehmensgründungen im Ausland sowie grenzüberschreitende Transaktionen
Wir verbinden juristische Expertise mit praktischem wirtschaftlichem Verständnis, um Ihre internationalen Geschäftsbeziehungen rechtlich abzusichern und Konflikte effizient zu lösen. Dabei setzen wir auf maßgeschneiderte Strategien, die den internationalen Standards entsprechen und auf englisches Vertragsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht zugeschnitten sind.
Im internationalen Geschäftsverkehr ist es entscheidend, rechtliche Risiken zu minimieren und Verträge rechtssicher zu gestalten – sowohl nach deutschem als auch nach englischem Recht. Der Anwalt Dennis Godbersen vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen umfassend im internationalen Wirtschafts- und Privatrecht, im englischen Wirtschafts- und Privatrecht sowie bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Der Wirtschafts-anwalt Dennis Godbersen ist auch in England und Irland als Solicitor & Barrister zugelassen.
Strafrechtliche Verfahren mit internationalem Bezug stellen besondere rechtliche und strategische Anforderungen. Wir beraten und vertreten Mandanten umfassend im englischen Strafrecht, im internationalen Strafrecht und begleiten Sie kompetent bei grenz-über-schreitenden strafrechtlichen Sachverhalten, einschließlich Verfahren vor internationalen Gerichtshöfen wie dem Internationalen Gerichtshof (ICJ), dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und dem Europäischen Gerichtshof der EU. Der Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Dennis Godbersen ist auch in England und Irland als Solicitor & Barrister zugelassen.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der rechtlichen Beratung und Verteidigung bei internationalen Ermittlungsverfahren, Verfahren mit Bezug zum Common Law sowie bei Sachverhalten, die mehrere Rechtsordnungen betreffen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Besonderheiten des englischen Strafrechts als auch die Schnittstellen zum deutschen und internationalen Strafrecht.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- Strafverfahren mit Bezug zum englischen Recht
- Internationalen Strafverfahren und grenzüberschreitenden Ermittlungen
- Rechtshilfeverfahren, Auslieferung und internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden
- Wirtschaftsstrafrecht mit internationalem Bezug
- Beratung bei strafrechtlichen Risiken im internationalen Geschäftsverkehr
- Koordination mit ausländischen Rechtsanwälten und Behörden
Verfahren vor internationalen Gerichtshöfen (ICJ, EGMR, Europäischer Gerichtshof der EU). Unser Anspruch ist eine strategisch durchdachte, individuelle Strafverteidigung, die internationalen Standards entspricht und Ihre Rechte konsequent schützt – unabhängig davon, in welcher Jurisdiktion das Verfahren geführt wird.
Rufen Sie uns an unter: 030/26546080 oder schreiben Sie mir direkt eine E-mail d.godbersen@anwaltkanzlei-godbersen.de.
Internationale und Englisches Strafrecht

