Englisches Strafrecht
Solicitor & Barrister 

Unterschiede zwischen dem englischen und dem deutschen Strafrecht - was deutsche Mandanten wissen sollten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Rechtsordnung und Bedeutung von Gesetzen

Ein grundlegender Unterschied liegt in den Rechtsquellen, auf denen die beiden Strafrechtssysteme beruhen.

 

England (Common Law):

  • Das Strafrecht wird in hohem Maße durch Gerichtsentscheidungen geprägt.
  • Frühere Urteile dienen als verbindliche Präzedenzfälle für spätere Verfahren.
  • Gesetze des Parlaments existieren, werden jedoch häufig durch die Rechtsprechung konkretisiert und ausgelegt.

 

Deutschland (kontinentales Recht):

  • Das Strafrecht ist überwiegend gesetzlich kodifiziert.
  • Zentrale Grundlage ist das Strafgesetzbuch (StGB).
  • Gerichte wenden das Gesetz an; frühere Urteile haben keine formell bindende Wirkung.
  • 2. Rolle des Richters im Strafverfahren
  • Die Stellung des Richters unterscheidet sich in beiden Systemen besonders deutlich.

 

England:

  • Der Richter nimmt eine eher passive Rolle ein.
  • Seine Aufgaben bestehen vor allem darin,
  • den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu sichern,
  • über Rechtsfragen zu entscheiden,
  • der Jury die maßgeblichen rechtlichen Regeln zu erklären.
  • Daher wird der Richter als „Richter des Rechts“ (judge of the law) bezeichnet.

Deutschland:

  • Der Richter hat eine aktive Rolle bei der Wahrheitsfindung.
  • Er beteiligt sich intensiv an der Beweisaufnahme, stellt Fragen und lenkt das Verfahren.
  • Richter entscheiden sowohl über rechtliche Fragen als auch über den Sachverhalt.
  • 3. Jury, Schöffen und die Entscheidung über Schuld
  • Eng mit der Rolle des Richters verbunden ist die Frage, wer über Schuld oder Unschuld entscheidet.

England:

  • Bei schweren Straftaten entscheidet eine Jury aus Laien.
  • Die Jury beurteilt,
  • welche Tatsachen als bewiesen gelten,
  • ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist.
  • Sie gilt daher als „Richter der Fakten“ (judge of the facts).
  • Es besteht eine klare Trennung:
  • Richter → Recht
  • Jury → Tatsachen

Deutschland:

  • Es gibt keine Jury im klassischen Sinne.
  • Stattdessen wirken in vielen Verfahren Schöffen mit.
  • Berufsrichter und Schöffen entscheiden gemeinsam über
  • den Sachverhalt,
  • die rechtliche Einordnung,
  • die Strafhöhe.

4. Aufbau von Straftatbeständen

Auch der juristische Aufbau von Straftaten ist unterschiedlich strukturiert.

 

England:

  • Eine Straftat setzt sich aus zwei Elementen zusammen:
  • Actus reus (die äußere Tat),
  • Mens rea (der innere Tatbestand, z. B. Vorsatz oder Fahrlässigkeit).
  • Die genaue Auslegung dieser Begriffe ergibt sich häufig aus der Rechtsprechung.

Deutschland:

  • Die Prüfung erfolgt nach einem klaren dreistufigen Schema:
  • Tatbestand
  • Rechtswidrigkeit
  • Schuld

Dieses System sorgt für eine besonders strukturierte Fallprüfung.

 

 

5. Ablauf des Strafverfahrens

Die Unterschiede zeigen sich auch deutlich im Verfahrensstil.

 

England:

  • Das Verfahren ist stark kontradiktorisch geprägt.
  • Anklage und Verteidigung stehen sich gegenüber und präsentieren ihre Argumente.
  • Der Richter greift nur begrenzt ein.

Deutschland:

  • Das Verfahren ist eher inquisitorisch angelegt.
  • Das Gericht trägt aktiv zur Aufklärung des Sachverhalts bei und ist nicht nur auf die Parteien angewiesen.
  • 6. Strafverfolgung und Strafzumessung
  • Auch bei der Verfolgung und Bestrafung von Straftaten bestehen Unterschiede.

England:

  • Die Anklage erfolgt durch den Crown Prosecution Service (CPS).
  • Richter verfügen über einen größeren Ermessensspielraum bei der Strafzumessung.
  • Ein frühes Geständnis kann die Strafe deutlich reduzieren.

Deutschland:

  • Die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich zur Strafverfolgung verpflichtet (Legalitätsprinzip).
  • Strafrahmen sind gesetzlich festgelegt.
  • Geständnisse wirken strafmildernd, jedoch weniger formalisiert.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das englische Strafrecht stärker fall- und praxisorientiert ist und eine klare Trennung zwischen Recht und Tatsachen vorsieht. Das deutsche Strafrecht hingegen ist systematisch und gesetzesgebunden aufgebaut und zeichnet sich durch eine aktive Rolle des Gerichts aus. Trotz dieser Unterschiede verfolgen beide Systeme das Ziel einer gerechten und rechtsstaatlichen Strafverfolgung. 

 

Das englische und deutsche Recht unterscheiden sich in Aufbau, Rechtsquellen und rechtlicher Praxis erheblich. Wer im britischen Rechtsraum agiert, sollte sich frühzeitig professionell beraten lassen, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.

 

Eine qualifizierte englische Rechtsberatung auf Deutsch schafft Klarheit und Sicherheit – und ermöglicht es Mandanten, fundierte Entscheidungen zu treffen.

 

Haben Sie fragen zum Englischen Recht? Rufen Sie ans unter 030/26546080 oder schreiben Sie uns eine Email: d.godbersen@anwaltskanzlei-godbersen.de

 

Dennis Godbersen ist auch als Englischer Anwalt tätig.

 

Das englische Strafrecht (England und Wales) und das deutsche Strafrecht beruhen auf unterschiedlichen Rechtstraditionen und weisen daher deutliche Unterschiede in Aufbau, Verfahrensweise und Rollenverteilung im Strafprozess auf. Besonders prägend sind dabei die Gegensätze zwischen dem Common-Law-System in England und dem kontinentalen Rechtssystem in Deutschland.

Brauchen Sie Rechtsberatung?

Kostenlose Ersteinschätzung:  030/26546080  

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.